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Rollerführerschein Klasse AM: Kosten und Voraussetzungen

Was sich geändert hat: Neue Regelung

“Seit der Einführung der 3. EG-Richtlinie im Jahr 2013 gilt für den Rollerführerschein die Führerscheinklasse AM. Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Erlangung der Klasse AM, den zulässigen Fahrzeugen und dem Mindestalter von 15 Jahren für den Erwerb der Fahrerlaubnis.

Häufig gestellte Fragen

  1. Für welche Fahrzeuge wird die Klasse AM benötigt?
    Antwort: Die Klasse AM wird benötigt, um Kleinkrafträder, Mopeds, Roller und Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu fahren.
  2. Ab wann wird Klasse AM erteilt?
    Antwort: Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM beträgt in Deutschland 15 Jahre. Im Ausland können die Bedingungen abweichen, deshalb sollten die örtlichen Vorschriften beachtet werden.
  3. Wie sieht die Ausbildung aus, um für den Roller einen Führerschein zu erhalten?
    Antwort: Die Ausbildung in der Fahrschule umfasst sowohl Theorie- als auch Praxisstunden. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Nationale und europäische Führerscheinklassen: Was Sie wissen sollten

“Im Rahmen der EU-Richtlinien wurden die Führerscheinklassen vereinheitlicht, um auch in anderen EU-Ländern gültig zu sein. Erfahren Sie hier, welche Veränderungen es bei den nationalen Fahrerlaubnisklassen gab und welche Auswirkungen sie auf den Rollerführerschein hatten. Außerdem geben wir Ihnen alle Informationen zur Mofa-Prüfbescheinigung und zur Klasse AM, die seit 2013 in Deutschland gilt. Lesen Sie weiter, um alles über die Voraussetzungen, die Ausbildung und die Bedingungen für den Erwerb dieser Führerscheinklassen zu erfahren.”

  • “Vorläufer zum Rollerführerschein: Die ehemalige Führerscheinklasse S”
  • “Führerschein fürs Mofa: Alles, was Sie wissen müssen”
  • “Die Führerscheinklasse AM: Was hat sich seit 2013 geändert?”

Für welche Fahrzeuge braucht man AM?

Wer einen Führerschein der Klasse AM besitzt, darf eine Vielzahl von Fahrzeugen fahren. Dazu zählen Krafträder, zweirädrige Krafträder, dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Die einzelnen Fahrzeugtypen sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung genau definiert.

Krafträder müssen eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können und der Hubraum des Verbrennungsmotors darf höchstens 50 ccm betragen. Auch Elektromotoren dürfen verbaut sein, aber das Kraftrad muss Merkmale von Fahrrädern aufweisen. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotor.

Zweirädrige Krafträder dürfen ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen und der Hubraum des Verbrennungsmotors darf ebenfalls höchstens 50 ccm betragen. Auch hier darf die Nenndauerleistung bei Elektromotoren nicht mehr als 4 kW betragen. Zu den zweirädrigen Krafträdern zählen beispielsweise Mopeds, Roller oder Mokicks.

Dreirädrige Krafträder dürfen ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen und der Hubraum des Fremdzündungsmotors darf ebenfalls höchstens 50 ccm betragen. Die maximale Nutzleistung ist bei anderen Verbrennungsmotoren auf 4 kW beschränkt und die Nenndauerleistung bei Elektromotoren darf ebenfalls nicht mehr als 4 kW betragen. Zu den dreirädrigen Krafträdern zählen beispielsweise Minitrikes.

Die letzte Gruppe, die im umgangssprachlich genannten “Rollerführerschein” definiert wird, sind die vierrädrigen Krafträder. Die Geschwindigkeit ist auf 45 km/h gedrosselt, der Hubraum des Fremdzündungsmotors darf höchstens 50 ccm betragen und die Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren darf bis zu 4 kW betragen. Bei einem Elektromotor darf die Nenndauerleistung bis zu 4 kW betragen. Die Leermasse des Fahrzeugs darf höchstens 350 kg betragen. Zu den vierrädrigen Krafträdern zählen beispielsweise Minicars.

Neben den vier großen Fahrzeuggruppen gibt es auch Ausnahmen, wie zum Beispiel Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden oder Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden.

Ab wann ist der Rollerführerschein möglich?

Der Rollerführerschein, auch bekannt als Führerscheinklasse AM, kann entweder direkt in einer Fahrschule erworben oder durch eine andere Fahrerlaubnisklasse erlangt werden.

Möglichkeit 1: Direkter Erwerb des Rollerführerscheins Die erste Möglichkeit ist der direkte Erwerb des Mopedführerscheins. Seit dem 28.07.2021 beträgt das Mindestalter hierfür 15 Jahre (unter bestimmten Ausnahmen). Um die Führerscheinprüfung zu bestehen, müssen folgende Stunden in der Fahrschule absolviert werden:

Theoretischer Unterricht14 Doppelstunden
Theoretische Prüfung30 Fragen
Praktischer UnterrichtNicht vorgeschrieben
Dauer der Fahrprüfung30 Minuten

Rollerführerschein: Theorie- und Praxisstunden

Um den Rollerführerschein zu erwerben, sind sowohl Theorie- als auch Praxisstunden in der Fahrschule erforderlich. Die Theorie umfasst insgesamt 12 Doppelstunden mit dem Grundstoff sowie zwei zusätzlichen Doppelstunden, die spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM vermitteln. Insgesamt müssen 30 Fragen in der theoretischen Prüfung beantwortet werden, wobei maximal 10 Fehlerpunkte erlaubt sind.

Im praktischen Unterricht ist keine festgelegte Anzahl von Stunden gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist es üblich, dass Fahrschüler mindestens eine halbe Stunde auf einem Roller fahren müssen. Ob weitere Fahrstunden benötigt werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten ab und wird vom Fahrlehrer entschieden. Im Gegensatz zum Pkw-Führerschein gibt es keine Sonderfahrten wie Nachtfahrten oder Fahrten auf der Autobahn.

Die praktische Fahrprüfung dauert etwa 30 Minuten und findet in der Regel innerhalb einer Stadt statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird der Rollerführerschein erworben. Im Unterschied zum Pkw-Führerschein gibt es keine zweijährige Probezeit, die nach dem Erwerb des Führerscheins eintritt. Der Besitz des Rollerführerscheins wird nicht auf eine nachfolgende Probezeit angerechnet.

Neben dem direkten Erwerb des Mopedführerscheins in einer Fahrschule gibt es eine weitere Möglichkeit, den Rollerführerschein zu erlangen. Hierbei handelt es sich um die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Mit diesem Führerschein ist es erlaubt, ein Leichtkraftrad bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW zu führen. Innerhalb der Führerscheinklasse A1 ist der Rollerführerschein integriert. Diese Option kann für manche Fahrschüler interessant sein, da sie neben dem Mopedführerschein auch gleichzeitig die Möglichkeit haben, ein größeres Fahrzeug zu führen.

Mopedführerschein mit 15 Jahren?

In einigen deutschen Bundesländern ist der Erwerb eines Motorrollerführerscheins aufgrund einer neuen Bundesverordnung ab dem 28. Juli 2021 bereits im Alter von 15 Jahren möglich. Vor Inkrafttreten der neuen Verordnung wurde dieses Pilotprojekt bereits in einigen Bundesländern getestet, das es 15-Jährigen ermöglichte, einen Führerschein der Klasse AM für das Fahren von einem Moped oder Roller zu erwerben.

Das Pilotprojekt wurde in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen durchgeführt. Die Verordnung wurde am 1. Mai 2013 eingeführt. Sie war ursprünglich bis zum 30. April 2018 vorgesehen, wurde jedoch um zwei Jahre bis Ende April 2020 verlängert. Diese Verordnung ermöglichte diesen Bundesländern, das Mindestalter für den Erwerb eines Motorrollerführerscheins im Rahmen eines Pilotprojekts auf 15 Jahre zu senken. Gemäß der EU-Verordnung können Mitgliedsstaaten das Mindestalter auf 14 Jahre senken oder auf 18 Jahre erhöhen. Deutschland entschied sich für 15 Jahre und führte eine Studie des Bundesanstalt für Straßenwesen durch, die zu dem Ergebnis kam, dass aus Sicherheitsgründen eine Senkung des Alters nicht empfohlen wird.

Bis Ende April 2020 hatten 15-Jährige in diesen Bundesländern die Möglichkeit, einen Motorrollerführerschein zu erwerben. Danach entschieden alle Bundesländer, diese Verordnung dauerhaft umzusetzen. 2020 war Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland, das diese Verordnung in geltendes Recht umgesetzt hat und 15-Jährigen den dauerhaften Erwerb eines Motorrollerführerscheins ermöglicht hat.

Eine Vorbereitung auf den Motorrollerführerschein mit 14 Jahren ist in den Bundesländern möglich, die die Ausnahmeverordnung zulassen. Bewerber können die Prüfung drei Monate vor ihrem 15. Geburtstag ablegen, dürfen aber erst ab dem 15. Geburtstag fahren.

Die Kosten für den Motorrollerführerschein ähneln denen für einen Autoführerschein und hängen von der Anzahl der Fahrstunden ab. Die Kosten für einen Mopedführerschein liegen normalerweise zwischen 500 und 800 Euro und umfassen die Kosten für die Fahrschule, Lehrmaterialien, Theorie- und Praxisprüfungen, Sehtests, Erste-Hilfe-Training, Gebühren für die Führerscheinanträge, Passbilder und Gebühren für die theoretischen und praktischen Prüfungen. Im Falle des Scheiterns der Prüfung fallen zusätzliche Gebühren für eine Wiederholung an. Es wird empfohlen, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, um Kosten zu sparen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt. Dies gilt jedoch nicht für den Führerschein der Klasse AM, da er bereits im Führerschein der Klasse B für Autos enthalten ist.

Voraussetzungen

Zusätzlich zu den Kosten für den AM-Führerschein sind auch die Anforderungen wichtig. Sie müssen auf jeden Fall einen Sehtest bestehen und einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren. Außerdem müssen Sie Ihren Personalausweis und ein Passbild mitbringen sowie den Antrag für die entsprechende Führerscheinklasse ausfüllen.

Wie lange ist der Rollerführerschein gültig? Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig, d.h. er gilt ein Leben lang.

Informationen für Inhaber eines alten Führerscheins: Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, berechtigt dieser auch zum Fahren von Fahrzeugen der Klasse A1. Wenn der Führerschein ausgetauscht wird, wird dies auf dem neuen Führerschein vermerkt. Ab Januar 2013 sind Führerscheine jedoch nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine neue Prüfung abgelegt werden muss. Nur der Führerschein als Dokument wird umgetauscht.

FAQ: Alles Wichtige zum AM-Führerschein

Kann ich meine Mofa-Prüfbescheinigung in einen AM-Führerschein umwandeln lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis und berechtigt nur zum Fahren von Mofas. Um einen AM-Führerschein zu erwerben, muss man eine Fahrschule besuchen und eine Prüfung ablegen.

Benötige ich einen AM-Führerschein, wenn ich mein Fahrzeug auf 25 km/h drossle?

Ja, auch in diesem Fall ist ein AM-Führerschein erforderlich, um das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Darf ich mit einem AM-Führerschein eine zweite Person auf meinem Roller mitnehmen?

Das hängt von der Zulassungsbescheinigung des Rollers ab. Wenn dort weitere Sitzplätze eingetragen sind, ist es erlaubt, eine zweite Person zu transportieren. In der Regel gibt es jedoch nur einen Sitzplatz hinter dem Fahrer.

Ab welchem Alter dürfen Kinder als Sozius auf einem Motorroller mitfahren?

Es gibt kein festgelegtes Mindestalter. Wichtig ist jedoch, dass das Kind sicher auf dem Roller sitzt. Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz, um sicher zu sein. Ältere Kinder müssen in der Lage sein, ihre Füße sicher auf den Soziusstützen zu platzieren und sich festzuhalten.

Kann ich einen internationalen Führerschein für meinen AM-Führerschein erhalten?

Nein, da die Klasse AM nur in Deutschland existiert, wird sie im internationalen Führerschein nicht aufgeführt. Innerhalb der EU wird der normale EU-Führerschein der Klasse AM jedoch anerkannt. Wenn Sie in ein Land außerhalb der EU reisen möchten, sollten Sie sich vorher über die dortigen Bestimmungen informieren.

Muss ich auf einem Motorroller einen Helm tragen?

Ja, laut § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf einem Motorroller immer einen Helm tragen. Bei Nichteinhaltung droht ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.

Was passiert, wenn ich nur einen AM-Führerschein habe, aber ein Fahrzeug fahre, das schneller als 45 km/h fahren kann?

In diesem Fall fahren Sie ein Fahrzeug, für das Sie keine Fahrerlaubnis besitzen. Das ist eine Straftat und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Kann ich mit meinem AM-Führerschein auch im Ausland Roller fahren?

Nein, das Fahren von Rollern im Ausland mit einem AM-Führerschein ist nur in bestimmten Ländern erlaubt. In anderen Ländern gelten andere Vorschriften. Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, sollten Sie sich über die jeweiligen nationalen Bestimmungen informieren.

1 Kommentar zu „Rollerführerschein Klasse AM: Kosten und Voraussetzungen“

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