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Führerschein umtauschen – Das müssen Sie wissen

Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine, unabhängig von Farbe und Material, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dieser Prozess soll stufenweise ablaufen, um die Behörden nicht zu überlasten und lange Wartezeiten zu vermeiden. Die Befristung der neuen Führerscheine auf 15 Jahre soll Fälschungen erschweren und gewährleisten, dass Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Der Umtausch alter Führerscheine erfolgt aufgrund der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie, die darauf abzielt, ein einheitliches und fälschungssicheres Muster für alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine zu schaffen. Alte Führerscheine sind nach einem gestaffelten Zeitplan gültig, der sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheins richtet.

Der Umtausch des Führerscheins ist eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit, und die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Eine Wiederholung der Fahrprüfung, zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind nicht erforderlich.

Dies gilt auch für Motorradführerscheine, die denselben Umtauschfristen unterliegen wie Pkw-Führerscheine und künftig ebenfalls alle 15 Jahre verlängert werden müssen.

Wo erfolgt der Umtausch?

Der Umtausch des Führerscheins erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Es wird empfohlen, frühzeitig einen Termin zu buchen. Für den Umtausch sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und eine Gebühr von rund 25 Euro erforderlich. Bei Führerscheinen, die nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurden, ist zudem eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde notwendig.

So lange ist der neue Schein gültig

Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss dann, ähnlich wie der Personalausweis oder der Reisepass, erneuert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.

Wer den Umtausch seines Führerscheins versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. In Ausnahmefällen können die Länder von einer Geldbuße absehen.

So funktioniert der Umtausch

Der schrittweise Umtausch alter Führerscheine in den neuen EU-Führerschein bis zum Jahr 2033 ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und das Fälschen von Führerscheinen zu erschweren. Durch die Umstellung auf das einheitliche und fälschungssichere Muster des EU-Führerscheins wird auch die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der EU-Mitgliedstaaten erleichtert.

Der Umtauschprozess verläuft stufenweise, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden und lange Wartezeiten zu reduzieren. Die Umtauschfristen richten sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die individuellen Fristen zu informieren und einen Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu vereinbaren.


Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574#:~:text=N%C3%A4chste%20Frist%20endet%20im%20Januar,neuen%20EU%20%2DF%C3%BChrerschein%20umgetauscht%20werden.


Die Einführung der 15-jährigen Gültigkeitsdauer für den neuen EU-Führerschein hat mehrere Vorteile. Zum einen wird dadurch sichergestellt, dass die Fahrerlaubnisinhaber regelmäßig ihr Passfoto und ihre Personendaten aktualisieren, was die Identifikation im Falle von Verkehrskontrollen oder Unfällen erleichtert. Zum anderen wird die Gefahr von Fälschungen reduziert, da die regelmäßige Aktualisierung es Betrügern erschwert, gefälschte Dokumente zu verwenden.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Umtausch des Führerscheins keine Auswirkungen auf die bestehende Fahrerlaubnis hat. Die Fahrerlaubnisklassen bleiben unverändert, und es sind keine zusätzlichen Prüfungen oder Untersuchungen erforderlich. Der Umtausch dient lediglich dazu, die Führerscheindokumente auf den neuesten Stand zu bringen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Um den Umtauschprozess reibungslos zu gestalten, sollten Fahrerlaubnisinhaber sicherstellen, dass sie alle notwendigen Dokumente, wie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, den aktuellen Führerschein und die erforderliche Gebühr, zur Hand haben. In einigen Fällen ist auch eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich.

Der stufenweise Umtausch der Führerscheine ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr in der gesamten Europäischen Union. Durch die Einführung eines einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheins wird die Identifizierung von Fahrerlaubnisinhabern erleichtert und die Gefahr von Fälschungen minimiert.

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